Einvernehmliche Scheidung: Einfacher, schneller, kostengünstiger
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten darüber einig, dass die Ehe geschieden werden soll. Zudem haben die Parteien auch über die wesentlichen Folgen der Trennung und Scheidung, wie dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Unterhaltsfragen, gemeinsame Wohnung sowie dem Zugewinnausgleich bereits eine Einigung erzielt oder streben eine solche an.
Nur ein Anwalt erforderlich – Kostenersparnis möglich
Im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht herrscht für beide Parteien grundsätzlich Anwaltszwang. Eine Ausnahme bestimmt jedoch § 114 IV Nr. 3 FamFG: Die Zustimmung zur Scheidung erfordert dann keinen eigenen Anwalt, wenn ein Ehegatte, vertreten durch einen Anwalt, die Scheidung einreicht – wobei die wesentlichen Folgen geklärt sind – und der andere Ehegatte seine Zustimmung zur Scheidung erteilt. Auf diese Weise können die Kosten für einen Anwalt somit erheblich reduziert werden.
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