Familienrecht · München
„Ihr Vertrauen ist meine Aufgabe."
Als Rechtsanwältin für Familienrecht begleite ich Sie persönlich, diskret und auf Augenhöhe durch Ihre Scheidung – ruhig und fair geregelt, ohne Rosenkrieg.
Worum es geht
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die Scheidung und ihre Folgen einig. Es ist nur eine anwaltliche Vertretung erforderlich, der Antrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht, und das Verfahren verläuft schneller, kostengünstiger und deutlich weniger belastend als eine streitige Scheidung.
Einig werden müssen sich die Eheleute vor allem über die Scheidungsfolgen – etwa den Versorgungsausgleich, einen möglichen nachehelichen Unterhalt, die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (Zugewinnausgleich) sowie, wenn Kinder vorhanden sind, das Sorge- und Umgangsrecht. Wo Sie sich bereits verständigt haben, halte ich die Punkte rechtssicher fest; wo noch Fragen offen sind, finden wir gemeinsam eine faire Lösung.
Voraussetzung ist in der Regel das Trennungsjahr: Die Eheleute leben vor der Scheidung mindestens ein Jahr getrennt – das ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich. Im persönlichen Erstgespräch klären wir, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Ihre Vorteile
Sind Sie sich einig, genügt eine anwaltliche Vertretung für die Scheidung. Das spart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Eine einvernehmliche Scheidung wird vom Familiengericht zügig bearbeitet und verläuft deutlich ruhiger als ein streitiges Verfahren.
Ich begleite Sie persönlich durch jeden Schritt – auf Wunsch auch per Video oder Telefon, immer vertraulich.
Ein vertrauliches Erstgespräch ist der erste Schritt. Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation und Ihre Fragen.
Termin vereinbarenIn drei Schritten
Von der ersten Beratung bis zur rechtskräftigen Scheidung begleite ich Sie durch jeden Schritt.
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Ziele und den Ablauf – einschließlich der Voraussetzungen wie des Trennungsjahres.
Ich stelle die erforderlichen Unterlagen zusammen und reiche den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Den Versorgungsausgleich bereiten wir gemeinsam vor.
Im meist kurzen Gerichtstermin wird die Scheidung ausgesprochen. Mit Rechtskraft ist das Verfahren abgeschlossen – der Weg frei für Ihren Neuanfang.
Klar geregelt
In einer Scheidungsvereinbarung – rechtlich einer Scheidungsfolgenvereinbarung – halten die Eheleute die Folgen ihrer Trennung verbindlich und für beide Seiten fair fest. So schaffen Sie Klarheit, vermeiden spätere Auseinandersetzungen und können Ihre Scheidung deutlich ruhiger und schneller abschließen.
Geregelt werden können darin insbesondere der nacheheliche Unterhalt, die Aufteilung des Vermögens und des Zugewinns, der Versorgungsausgleich, der Umgang mit Ehewohnung und Hausrat sowie – wenn Kinder vorhanden sind – Fragen des Unterhalts, des Sorge- und des Umgangsrechts. Welche Punkte für Ihre Situation sinnvoll und notwendig sind, besprechen wir gemeinsam.
Bestimmte Regelungen – etwa zum Versorgungsausgleich, zu nachehelichem Unterhalt oder zur Vermögensauseinandersetzung – bedürfen der notariellen Beurkundung. Ich entwerfe die Vereinbarung passgenau für Sie, erläutere Ihnen jede Folge verständlich und begleite Sie bis zum Notartermin – persönlich und mit Blick auf eine Lösung, die für beide Seiten trägt.
Zur Person
Geboren in Garmisch-Partenkirchen und aufgewachsen in einer Anwaltsfamilie, absolvierte ich zunächst mein Erststudium der Pädagogik und Psychologie mit den Schwerpunkten Personalmanagement und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und sammelte auf diesem Gebiet umfangreiche Erfahrung in verschiedenen großen Unternehmen.
Das anschließende Studium der Rechtswissenschaft beendete ich ebenfalls an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Referendariat mit dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens legte ich am Oberlandesgericht München ab.
Vor meiner Selbständigkeit arbeitete ich unter anderem in der renommierten Münchener Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner, in der Rechtsanwaltskanzlei Peter W. Rademacher & Coll. in Garmisch-Partenkirchen sowie als freie Mitarbeiterin in der Rechtsanwaltskanzlei Sabine Sepp in Erding. Im Jahr 2017 gründete ich meine eigene Kanzlei im Arnulfpark in München.
Mitgliedschaften
„Eine Trennung muss kein Kampf sein. Mit Ruhe, Erfahrung und Diskretion finden wir eine Lösung, die trägt."
Häufige Fragen
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur die antragstellende Person anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung zustimmen, ohne selbst eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Das spart beiden Seiten Kosten.
In der Regel setzt eine Scheidung voraus, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn getrennt gewirtschaftet und gelebt wird.
Nach Ablauf des Trennungsjahres hängt die Dauer vor allem von der Bearbeitungszeit des Familiengerichts und der Durchführung des Versorgungsausgleichs ab. Häufig ist das Verfahren innerhalb einiger Monate abgeschlossen.
Die Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem nach dem Einkommen und dem Vermögen der Eheleute bemisst. Die Gebühren entstehen nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere RVG und FamGKG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung fällt in der Regel nur eine anwaltliche Vertretung an, sodass keine zweiten Anwaltskosten hinzukommen. Die im konkreten Fall zu erwartenden Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten hälftig ausgeglichen. Das Familiengericht führt ihn grundsätzlich von Amts wegen durch.
Ja. Auf Wunsch berate ich Sie auch per Video oder Telefon – unkompliziert, ortsunabhängig und vertraulich.
Stimmen
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Kontakt
Wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich und in Ruhe regeln möchten, vereinbaren Sie gern ein persönliches Erstgespräch. Ich nehme mir Zeit für Sie.
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Rechtsanwältin Sandra Rademacher
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Rechtsanwaltskammer München
Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
USt-IdNr.: DE312910617
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Diese Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.
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Stand: Juni 2026
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